Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem wegweisenden Urteil erneut bekräftigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil markiert einen weiteren Schritt hin zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten in Deutschland. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte unterstreicht, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuerlangen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.
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Spieler können Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen zurückerstattet bekommen
Rechtsanwalt Cocron bestätigt, dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 verboten waren und dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Anbieter gegen dieses Verbot verstößt.
Rund 407.000 Euro Verluste in Online-Sportwetten müssen zurückgezahlt werden
CLLB Rechtsanwälte haben erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro für einen Mandanten durchgesetzt, der zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen hat. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland, insbesondere in Niedersachsen, anbieten. Der Verstoß gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag führte zur Klage auf Rückzahlung der Verluste und zur positiven Entscheidung durch das Gericht.
OLG Oldenburg: Verbotene Spielverträge nichtig – Rückzahlung der Verluste
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass ein Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen die Verluste der Spieler erstatten muss. Das Gericht stellte fest, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Diese Entscheidung soll den Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie die Prävention und Bekämpfung von Spielsucht gewährleisten.
Gericht: Beklagte kann Spieler nicht auf Illegalität hinweisen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten beeinträchtigt wird. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.
Keine Aussetzung des Verfahrens: OLG Oldenburg bestätigt Verbot von Online-Glücksspielen
Trotz des Antrags der Beklagten, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall auszusetzen, wurde dieser Antrag vom OLG Oldenburg abgelehnt. Das Gericht betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Auffassung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Das OLG Oldenburg stellte jedoch fest, dass dies nicht geschehen ist.
Oberlandesgericht bestätigt: Spieler können Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Erfolgsaussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste zurückerstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.